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BAUPRODUKTE-VERORDNUNG (CPR)

Bietet jetzt intelligentere Glasfaserkabel an, die der harmonisierten europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) EU305/2011 entsprechen

Die Europäische Kommission hat sich ehrgeizige Ziele für den Breitbandausbau bis 2025 gesetzt. Um sicherzustellen, dass unsere Kunden diese Ziele erreichen, hat sich Sterlite Tech mit weltweit führenden Telekommunikationsbetreibern, ISPs und Kommunen zusammengetan, um die aggressiven Ziele der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Gigabit-Gesellschaft durch ultraschnellen Internetzugang bis 2025 zu verwirklichen – 1-Gbit/s-Konnektivität für Anbieter öffentlicher Dienste und digitalintensive Unternehmen, 100-Mbit/s-Geschwindigkeit für alle städtischen und ländlichen Haushalte und ununterbrochene 5G-Breitbandabdeckung für alle städtischen Gebiete. Glasfaserverbindungen sind für die Verwirklichung dieser Vision unabdingbar, und als führendes Unternehmen bei der Schaffung intelligenter digitaler Infrastrukturen ermöglicht Sterlite Tech diese Einführung in Europa und anderen Regionen.
Unsere hochwertigen, harmonisierten Glasfaserkabel, die der EU-Verordnung 305/2011 entsprechen, bereichern das Portfolio der globalen Telekommunikationsindustrie. Die innovativen flammwidrigen Glasfaserkabel von Sterlite Tech verfügen über eine gemessene CE-Kennzeichnung der Euroklasse und verbessern die Sicherheit in Gebäuden und bei Bauarbeiten erheblich.

Da die Verordnung ab dem 1. Juli 2017 verpflichtend ist, sind die CPR-konformen optischen Kommunikationsprodukte von Sterlite Tech ab März 2017 erhältlich und bieten unseren Kunden in Europa und anderen Regionen ein intelligenteres Netzwerkerlebnis durch dauerhafte Leistung, Effizienz und Skalierbarkeit.

WAS IST DIE BAUPRODUKTENVERORDNUNG (CPR)?

CPR – Die EU-Verordnung Nr. 305/2011 wurde am 9. März 2011 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ersetzt die Bauproduktenrichtlinie -89/106/EWG. Die Vorschriften dieser neuen Verordnung sollen die technischen Spezifikationen (d. h. die Produktnormen) für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union harmonisieren. Die Vorschriften dieser Verordnung werden von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von den Regulierungsbehörden, Herstellern, Händlern, Auftragnehmern und Endverbrauchern akzeptiert. Die CPR gilt für alle Bauprodukte, einschließlich Glasfaserkabel, die dauerhaft in Bauwerken oder Gebäuden in Europa verwendet werden. CPR-konforme Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und über eine Leistungserklärung verfügen.

UNSERE CPR-KONFORMEN GLASFASERKABEL:-

FAQs

Vorteile der HLW

  • Sie bietet harmonisierte technische Spezifikationen und beseitigt damit technische Probleme, mit denen die Beteiligten bei der Bewertung der Leistung von Bauprodukten konfrontiert waren.
  • Stellt allen Beteiligten zuverlässige Informationen zur Verfügung und hilft beim Vergleich der von verschiedenen Herstellern angebotenen Bauprodukte.
  • Unterstützt die Beteiligten bei der Festlegung der Leistung der von ihnen gewünschten Bauprodukte.
  • Die Informationen über ein bestimmtes Bauprodukt sind in der Leistungserklärung eindeutig aufgeführt.
  • Das harmonisierte Prüfsystem zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Assessment and Verification of Constancy of Performance, AVCP) im Rahmen der BauPVO gewährleistet, dass die Prüfergebnisse von Bauprodukten genau und zuverlässig sind.

Was ist die CE-Kennzeichnung und wie kann sie unseren Kunden in der EU helfen?

  • Durch die CE-Kennzeichnung versichert ein Hersteller, dass die Leistung eines Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung (DoP) angegebenen Leistung übereinstimmt.
  • Gemäß EN 50575, einer harmonisierten europäischen Norm, die die Anforderungen an das Brandverhalten von Energie-, Steuer- und Kommunikationskabeln in Gebäuden oder Bauwerken umfasst, wird die CE-Kennzeichnung unabhängig von den vom Hersteller angegebenen Leistungsmerkmalen angebracht.
  • Sie ist nicht nur auf dem Kabel, sondern auch auf dem Etikett an den Trommeln, Kisten und Spulen angebracht.
  • Die CE-Kennzeichnung zusammen mit der Leistungserklärung hilft Kunden und Endverbrauchern, die Leistung eines Bauprodukts im Vergleich zu anderen Bauprodukten ähnlicher Kategorie zu bewerten.

Was sind Euroklassen und zusätzliche Kriterien?

Es handelt sich um ein System zur Klassifizierung von Leistungen, bei dem Kabel in eine von 7 Klassen eingeteilt werden, nämlich A, B1, B2, C, D, E und F unter CPR, wobei A die höchste Leistung und F die niedrigste Leistung aufweist.

Euroklasse(ca)

Hauptklassifizierung

Zusätzliche Klassen

Benannte Stelle oder beteiligtes Prüflabor und Bewertungssystem

A

EN ISO 1716
Prüfung der Bruttoverbrennungswärme
(Erforderlich)

System 1+

Die benannte Stelle führt die Prüfung durch:
  • Erste Typenprüfung,
  • Audit der Erstinspektion (IIA)
  • Kontinuierliches Überwachungsaudit (CSA) der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

B1

EN 50399
Prüfung der Bruttoverbrennungswärme
(Erforderlich)

EN 60332-1-2
Ausbreitung der Flamme
(Erforderlich)
Raucherzeugung
(s1a, s1b, s2, s3)
EN 50399 (erforderlich)
EN 61034-2 (fakultativ)

Azidität
(a1 , a2, a3)
EN 50267-2-3

Flammende Tröpfchen
(d0, d1 , d2)
EN 50399 (erforderlich)

B2

C

D

E

EN 60332-1-2
Flammenausbreitungstest (erforderlich)

System 3

Ein von einer dritten Partei benanntes Prüflabor führt durch:-
  • Erste Typprüfung

Werkseigene Produktionskontrolle (FPC) nach Hersteller

F

System 4

Der Hersteller führt aus:-
  • Erste Typprüfung und FPC

Was ist eine Leistungserklärung (DoP)?

  • Sie zeigt die Leistung von Bauprodukten, einschließlich Kabeln, in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieser Produkte. Hersteller, Importeure und Vertreiber sind rechtlich dafür verantwortlich, dass die Leistung ihrer Produkte den Angaben in der Leistungserklärung entspricht.
  • Der Verwendungszweck und die wesentlichen Merkmale des Produkts sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

Welche Pflichten hat der Hersteller?

  • Die Leistungserklärung (DoP) wird gemäß der standardisierten Vorlage definiert.
  • Erstellung und Aufbewahrung der technischen Unterlagen für einen Zeitraum von zehn Jahren.
    Die Hersteller sind verpflichtet, die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) durchzuführen und zu auditieren, und eine benannte Stelle (NB) [es handelt sich um eine unabhängige, von der Europäischen Union anerkannte Stelle] für das AVCP-Zertifikat. Anbringung der CE-Kennzeichnung, die nicht nur aus dem CE-Logo, sondern auch aus detaillierten Informationen über den Hersteller, das Produkt und das AVCP-Zertifikat besteht.

Was sind die Pflichten des Importeurs und des Händlers?

  • Sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung, dem DoP und den zugehörigen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller versehen ist.
  • Importeur, Händler unterliegen den Pflichten eines Herstellers. Wenn ein Produkt unter seinem Namen in den Verkehr gebracht wird.

Was ist die Verantwortung der Endnutzer?

  • Während der Zusammenarbeit mit dem Projektteam bei der Erstellung der Spezifikationen sollten die Endnutzer die CPR durchlaufen, insbesondere die Anforderungen der einzelnen Merkmale.
  • Endbenutzer sollten die DoP des Herstellers prüfen.
  • Die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften sollte auch von den Endverbrauchern beachtet werden.

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Broschüre

Erklärung zur Leistung