CPR – Die EU-Verordnung Nr. 305/2011 wurde am 9. März 2011 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ersetzt die Bauproduktenrichtlinie -89/106/EWG. Die Vorschriften dieser neuen Verordnung sollen die technischen Spezifikationen (d. h. die Produktnormen) für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union harmonisieren. Die Vorschriften dieser Verordnung werden von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von den Regulierungsbehörden, Herstellern, Händlern, Auftragnehmern und Endverbrauchern akzeptiert. Die CPR gilt für alle Bauprodukte, einschließlich Glasfaserkabel, die dauerhaft in Bauwerken oder Gebäuden in Europa verwendet werden. CPR-konforme Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und über eine Leistungserklärung verfügen.
Vorteile der HLW
Was ist die CE-Kennzeichnung und wie kann sie unseren Kunden in der EU helfen?
Was sind Euroklassen und zusätzliche Kriterien?
Es handelt sich um ein System zur Klassifizierung von Leistungen, bei dem Kabel in eine von 7 Klassen eingeteilt werden, nämlich A, B1, B2, C, D, E und F unter CPR, wobei A die höchste Leistung und F die niedrigste Leistung aufweist.
A
System 1+
Die benannte Stelle führt die Prüfung durch:B1
B2
C
D
E
System 3
Ein von einer dritten Partei benanntes Prüflabor führt durch:-Werkseigene Produktionskontrolle (FPC) nach Hersteller
F
System 4
Der Hersteller führt aus:-Was ist eine Leistungserklärung (DoP)?
Welche Pflichten hat der Hersteller?
Was sind die Pflichten des Importeurs und des Händlers?
Was ist die Verantwortung der Endnutzer?
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